Asbestsanierung für Fassaden und Dächer im Raum München und ganz Bayern

Asbestsanierung in Bayern
wann lohnt sich die Asbestsanierung

Zuallererst: Eine Asbestsanierung ist nicht unmittelbar notwendig, weil Asbest im Haus verbaut ist. Sie wird nur dann nötig, wenn dadurch für Bewohner oder Nachbarn eine Gefahr der Gesundheit besteht. Diese entsteht dann, wenn die gefährlichen Asbestfasern freigesetzt werden, dadurch den Weg in die Luft finden und die Möglichkeit besteht, diese einzuatmen. 

Unterschied schwach- und fest gebundener Asbest

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Asbest – schwach gebundenen Asbest und fest gebundenen Asbest.
Wo die Unterschiede liegen und welcher Art gefährlicher ist, erfahren Sie folgend:

Schwach gebundener Asbest

Bei schwach gebundenem Asbest ist das Risiko, schädliche Asbestfasern einzuatmen vergleichsweise hoch. Hier liegt der Anteil dieser gefährlichen Fasern nämlich bei über 60 Prozent und zusätzlich lassen sich die Fasern schon bei leichten Erschütterungen freisetzen. Die Form findet sich häufig in Leichtbauplatten oder der Isolierung von Elektroinstallationen wie Nachtspeicheröfen oder Heizkessel. 

Fest gebundener Asbest

Der Anteil der Asbestfasern bei festgebundenem Asbest liegt bei „nur“ 10-15% und die Fasern sind komplett umschlossen von Zement. Das Freisetzen der Fasern ist entsprechend nur bei mechanischer oder thermischer Einwirkung möglich. Diese Art des Asbestzements findet sich häufig in Dachplatten, Bodenbelägen oder alten Blumenkästen wieder. Sind diese Produkte also vollständig intakt gehen von ihnen keine Gefahren aus. 

Sanierung einer Asbestfassade im Raum Ingolstadt

Die Fassade wurde vollständig saniert. Sie erstrahlt in einem zeitlosen und modernem Design.

Sanierung einer Asbestfassade in Ingolstadt
Ist-Zustand vor der Sanierung
Sanierung einer Asbestfassade im Raum Ingolstadt
Zustand nach der Sanierung

Gesetzliche Vorgaben zur Asbestsanierung und Entsorgung

Es gibt eine Menge Verordnungen und Richtlinien für den Umgang mit risikobehaftetem Baumaterial Asbest – eine Asbestsanierung ist jedoch nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben. Eine Asbestsanierung gilt nur für das schwach gebundene Asbest in Innenräumen. Für fest gebundenen Asbest und andere Fundstellen, die Fasern nur bei mechanischer Einwirkung freisetzen gilt dies nicht. Eine Sanierung von Asbest ist in vielen Fällen trotzdem sinnvoll, um Zukunftsrisiken auszuschließen (sollte aber von einem fachmännischen Unternehmen bewertet und durchgeführt werden). 

Strenge Regeln gibt es hier vor allem für die Asbestentsorgung – eine Asbestentsorgung darf nicht privat durchgeführt werden. Ein zertifiziertes Unternehmen muss die Asbestentsorgung, gemäß den geltenden Vorschriften und Bestimmungen, durchführen. 

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination

Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz auf Baustellen sind seit 1998 ein sehr großes Thema für Bauherren. Als Initiator eines Bauvorhabens sind Sie seit diesem Zeitpunkt (mit)verpflichtet auf den Gesundheitsschutz der auf Ihrer Baustelle tätigen Beschäftigten zu achten.

Unterstützung dabei leisten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren. Diese planen und prüfen notwendige Schutzmaßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheit während eines Bauvorhabens (§ 3 BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen). Die Aufgaben des SiGe-Koordinators führen wir für Sie bei Beauftragung der Asbest-Sanierungsarbeiten mit aus. Es gilt jedoch auch, dass ein Bauherr durch die Bestellung eines geeigneten SiGeKo nicht von seiner Verantwortung entbunden ist, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV). 

Förderung bei Asbestsanierung in Bayern & Umgebung

Es sind keine direkten Fördergelder für die Sanierung von Asbest vorgesehen. Die Kosten für Handwerker und die Asbestsanierung können Sie allerdings steuerlich geltend machen. Zusätzlich sind im Falle einer anschließenden Erneuerung der Dacheindeckung, Fördergelder von BAFA und KfW möglich, wenn im gleichen Zug auch Dämmungsmaßnahmen durchgeführt werden. 

Asbestsanierung in Bayern für Fassaden & Dächer

Ob und in welcher Form eine Asbestsanierung erfolgen soll, hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche wir anschließend genauestens mit Ihnen besprechen! Als modernes TRGS 519 zertifiziertes Unternehmen beraten wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten. 

 

 

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Wir beraten Sie gern in allen Angelegenheiten rund um Asbest!